Freie Wahl beim TV-Empfang: Mieter müssen keine Kabelgebühren mehr zahlen

Viele Mieter kennen das Problem: Sie müssen jeden Monat Kabelgebühren zahlen, obwohl sie vielleicht gar kein Kabelfernsehen nutzen oder lieber einen anderen Anbieter wählen würden. Doch damit ist bald Schluss. Ein neues Gesetz hat das so genannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen abgeschafft. Was heißt das für Mieter und Vermieter? Und welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.

Abschaffung des Nebenkostenprivileg ist beschlossen

Eigentlich kennen Mieter bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nur eine Richtung: Die Kosten werden teurer und der Vermieter rechtfertigt sich mit steigenden Preisen. Doch mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Mieter zukünftig eine Kostenposition weniger zahlen müssen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg, also die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung, wird abgeschafft. 

In diesem Jahr hat der Gesetzgeber eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf dem Weg gebracht. Wie bereits heute bei der Versorgung mit Strom oder Gas üblich, soll der Verbraucher auch beim Fernsehen die Möglichkeit haben, ihren Anbieter frei wählen zu können. 

Dem im Wege stand eine 40 Jahre alte Regelung, die seinerzeit eingeführt wurde, um das damalige Antennenfernsehen mit seinen 3-5 Programmen abzuschaffen. Der Vermieter konnte über den Mietvertrag vereinbaren, dass die Kosten des Kabelfernsehens im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. 

Aufgrund dessen hatten Vermieter häufig Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern wie Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen, um ein ganzes Gebäude mit Kabelfernsehen zu versorgen. Als Mieter wurdest du im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an diesen Kosten beteiligt. Mehr als 100 Euro waren im Jahr für den TV-Anschluss zu zahlen. Davon betroffen hattest du wenig Anreize, zu alternativen Empfangswegen, wie OTT-Streaming oder digitales Antennenfernsehen, zu wechseln. 

Mit der Neuregelung ist die Umlagefähigkeit Geschichte. Das geänderte Telekommunikationsgesetz tritt zwar schon am 1. Dezember 2021 in Kraft; für Bestandsverträge gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab Mitte 2024 darf der Vermieter die Breitbandkabelkosten dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Auch die Umlage der Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage ist ab dann gestrichen.

Koaxialkabel
Bald nicht mehr in den Nebenkosten: Der Kabelanschluss

Streaming ist kostengünstige Alternative

Als kostensparende Alternative bieten sich Streaming-Lösungen an. Zwar ist dafür ein schneller Internetanschluss Voraussetzung, dieser wird aber mit dem geänderten TKG ebenfalls zum Standard. Die in der Gesetzgebung erwähnten 30 MBit/s reichen aus, um TV-Streaming-Anbieter wie waipu.tv, MagentaTV oder Joyn einsetzen zu können. Diese bieten dem Zuschauer teilweise bereits kostenlos die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender zu streamen. 

Weil Smart TVs immer beliebter werden, können die Streaming-Dienste ohne zusätzliche Hardware genutzt werden. Für ältere TV-Geräte bietet sich der Einsatz eines Streaming-Sticks, z.B. der Amazon Fire TV Stick an. Er wird in den HDMI-Eingang des Fernsehers gesteckt und verwandelt ihn in einen modernen Smart-TV. 

Fazit

In diesem Blogbeitrag haben wir Ihnen erklärt, was das neue Telekommunikationsgesetz für Mieter und Vermieter bedeutet. Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wird abgeschafft und Sie können Ihren TV-Anbieter frei wählen. Eine günstige Alternative zum Kabelanschluss ist das Streaming über das Internet. Dazu benötigen Sie eine schnelle Internetverbindung und einen Smart-TV oder einen Streaming-Stick. Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen gut für die Zukunft des Fernsehens gerüstet sind. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns.

Matthes

Matthes Vogel

Matthes ist ein Frankfurter Blogger mit einer Leidenschaft für Unterhaltungstechnik und Medien, der auch über viele andere Themen wie Reisen, Wohnen, Unterhaltung und Kommunikation schreibt. Er hat Betriebswirtschaft studiert und arbeitet derzeit als Projektmanager für Digitalisierung und Innovation bei einem Wohnungsunternehmen. Als Blogger teilt er gerne seine Gedanken, Meinungen und Erfahrungen mit seinen Lesern und ist stets bemüht, sie über die neuesten Trends und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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